An den Präsidenten des
Europäischen Rates
Musterstadt, 16. 5. 2008
Tierschutz und EU-Reformvertrag
Sehr geehrter Herr Ratspräsident,
anlässlich Ihrer Funktion als Präsident des Europäischen Rates wende ich mich an Sie mit folgendem Anliegen:
Erfreulicherweise wurde der Schutz der Tiere in den EU-Reformvertrag in dem Wortlaut aufgenommen, wie er für die gemeinsame Verfassung in Artikel III -121 vorgesehen war. Für dieses Ziel haben viele Menschen hart gearbeitet und gekämpft.
Leider erfährt der Schutz der Tiere in diesem Wortlaut eine unangemessene Einschränkung! So wird religiösen Riten, kulturellen Traditionen und regionalem Erbe bei Interessenskonflikten Vorrang vor dem Tierschutz eingeräumt. Hierin sehe ich eine Gefahr, dass tierquälerische Missstände unverändert fortbestehen werden. Deshalb bitte ich Sie eindringlich, sich während Ihrer Ratspräsidentschaft für die Streichung dieser Passage und für eine Entwicklung einzusetzen, die den Schutz der Tiere als ein uneingeschränktes Unionsziel verfolgt.
Der EU-Reformvertrag soll voraussichtlich 2009 in Kraft treten. Doch schon heute stellt er einen Konsens zwischen EU und Mitgliedstaaten dar. Daher hat die Stärkung des Tierschutzes schon jetzt ihren Niederschlag in Rechtsvorschriften und Rechtsprechung zu finden!
Deshalb richte ich an Sie die eindringliche Bitte, zum Ende Ihrer Ratspräsidentschaft einen öffentlichen Bericht vorzulegen. Dieser soll dokumentieren, ob das Unionsziel Tierschutz bereits Auswirkungen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die Rechtsvorschriften der EU zeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Anna Mustermännin
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